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   OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05   

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https://dejure.org/2005,9596
OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05 (https://dejure.org/2005,9596)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2005 - 3 U 2/05 (https://dejure.org/2005,9596)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2005 - 3 U 2/05 (https://dejure.org/2005,9596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Steuerberaters: Anforderungen an den Nachweis der Kausalität zwischen Falschberatung und Schadenseintritt bei Vertragsgestaltung zum Verkauf einer Apotheke mit beabsichtigter Versorgungsleistung und diesbezüglicher ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erweiterung der Verpflichtungen eines Rechtsbeistandes bei Steuerberatereigenschaft zur umfassenden Beratung; Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung bei Verletzung der Beratungspflichten eines Steuerberaters; Konkrete Planung einer Vertragsgestaltung als notwendige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung der Verpflichtungen eines Rechtsbeistandes bei Steuerberatereigenschaft zur umfassenden Beratung; Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung bei Verletzung der Beratungspflichten eines Steuerberaters; Konkrete Planung einer Vertragsgestaltung als notwendige ...

  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BGB §§ 249 ff; ; EStG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB §§ 249 ff; EStG § 16
    Voraussetzungen der Zuflussbesteuerung - Kausalität der Pflichtverletzung des Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05
    Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn für den Kläger nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHZ 123, 311. Zugehör-Fischer, Rn 1054).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05
    Ein Steuerberater hat im Rahmen seines Auftrags seinen Mandanten, von dessen Belehrungsbedürftigkeit er grundsätzlich auszugehen hat, umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (BGH NJW 1998, 1486).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05
    Grundsätzlich muss die klagende Partei zur Ausfüllung des Ursachenzusammenhangs darlegen, was sie im Fall einer ordnungsgemäßen Beratung getan hätte (BGH NJW 2002, 593 f.).
  • BVerfG, 01.09.1995 - 1 BvR 632/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Anwendbarkeit der §§ 377 ff. HGB bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05
    Eines Hinweises des Senats bedurfte es insoweit nicht, da der Kläger gehalten ist, umfassend zu allen denkbaren rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten vorzutragen (vgl. BVerfG, NJW-RR 1996, 253, 254).
  • BGH, 09.01.1996 - IX ZR 103/95

    Pflichten des steuerlichen Beraters im Rahmen der Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05
    Im Rahmen des erteilten Auftrages ist ein Steuerberater auch ungefragt verpflichtet, über bei der Bearbeitung auftauchende steuerliche Fragen zu belehren (BGH MDR 1996, 419).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 2/05
    Die vom Kläger gewollte Zuflussbesteuerung hätte vorausgesetzt, dass in dem abzuschließenden Kaufvertrag der Versorgungswille des Klägers hinreichend deutlich sichtbar gewesen wäre (BFH, Urteil vom 20. Dezember 1988, Az: VIII R 110/82, aus Juris).
  • KG, 14.07.2006 - 3 U 17/05
    An der vom Senat in einem vergleichbaren Fall betreffend die Veräußerung einer Eigentumswohnung der Beklagten (Urteil vom 23. September 2005 - 3 U 2/05 -) vertretenen Auffassung, das bei der Finanzierung in Anspruch genommene Disagio sei, soweit es nicht durch die von dem Käufer in Zusammenhang mit dem Erwerb der Wohnung erlangte Steuerersparnis kompensiert sei, als Belastung verteilt auf den Zinsbindungszeitraum, für den infolge des Disagios ein niedrigerer Nominalzins gezahlt wird, mit darzustellen, hält der Senat im Hinblick auf die vorgenannte Klarstellung des BGH nicht mehr fest, so dass die diesbezüglichen Ausführungen der Klägerin im Schriftsatz vom 21. Dezember 2005 dahin gestellt bleiben können.
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